Michael Schele
seit 01.01.2018 freiberuflicher Notar in Isny im Allgäu
von 01.01.2016 bis 31.12.2017 Bezirksnotar in Isny im Allgäu
zuvor Bezirksnotar in Bad Schussenried
Examen an der Notarakademie Baden-Württemberg im Jahr 1995
Unsere Telefonzeiten sind:
Mo.-Do. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr sowie Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr.
Beurkundungs- und Beratungstermine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Bürozeiten
Grundstücksrecht
Bei der Übertragung, dem Verkauf oder Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken oder Eigentumswohnungen,
der Einbringung von Grundbesitz in Unternehmen, der Bestellung von Grundschulden, Begründung von Erbbaurechten und Dienstbarkeiten
ist eine notarielle Mitwirkung erforderlich. Wir entwerfen und beurkunden Verträge für alle damit in Zusammenhang
stehenden Rechtsgeschäfte.
Zur Vorbereitung von Kaufverträgen können Sie unser Datenblatt Kaufvertrag herunterladen, für Übergaben das Datenblatt Übergabe (siehe auch Download).
Erbrecht - Testament und Erbvertrag
Auf der Grundlage einer eingehenden Besprechung Ihrer Wünsche entwerfen und beurkunden wir Ihre Verfügung von Todes wegen.
In der Regel wird nach einem Beratungsgespräch ein Entwurf erstellt. Diesen können Sie in Ruhe prüfen. In einem weiteren Termin kann die Verfügung beurkundet werden.
Nach dem Gesetz können das einseitige Testament und das gemeinschaftliche Ehegattentestament auch privatschriftlich, also von Hand
geschrieben, errichtet werden. Allerdings ist aus mehreren Gründen die notarielle Beurkundung zu empfehlen, vor allem um die
versehentliche Verwendung falscher Rechtsbegriffe zu vermeiden, die gegebenenfalls nicht die gewünschte oder sogar eine
gegenteilige Auswirkung haben können.
In jedem Fall sollten Sie sich persönlich von uns beraten lassen.
Gesellschaftsrecht
Von der Gründung eines Unternehmens mitsamt der Formulierung des passenden Gesellschaftsvertrags,
den Anmeldungen zum Handelsregister, über Änderungen der Satzung, Kapitalmassnahmen, Anteils- oder
Unternehmensverkäufe, bis hin zu Formwechseln und Verschmelzungen mehrerer Unternehmen, stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung. Zur Vorbereitung einer GmbH-Gründung nutzen Sie gerne unser Datenblatt (siehe auch Downloads).
General- und Vorsorgevollmacht
Durch eine General- und Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer im Falle einer Erkrankung oder sonstigen
Verhinderung Ihre Angelegenheiten erledigen soll. Die Generalvollmacht umfasst in der Regel die Ermächtigung
zur Vornahme aller Handlungen und Rechtsgeschäfte, in denen das Gesetz die Stellvertretung nicht verbietet.
Mit der Vorsorgevollmacht ist weitestgehend ausgeschlossen, dass sich im gesundheitlichen Ernstfall das Betreuungsgericht
einschaltet und gar ein Familienfremder für Sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird.
Wir beraten Sie hierzu gerne, vor allem zum Umfang der Vollmacht und auch zu Behandlungswünschen in Form
einer Patientenverfügung. Zur Vorbereitung können Sie unser Datenblatt herunterladen (siehe auch Downloads).
Mit der notariellen Vorsorgevollmacht bleibt die Familie handlungsfähig.
Familienrecht
In diesem Bereich entwerfen und beurkunden wir z.B. Adoptionsanträge, Eheverträge und auch
scheidungserleichternde Vereinbarungen.